Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

1.1 Die SmartConnect Technologies GmbH (Kontaktdaten siehe Impressum, nachfolgend „Anbieter") erbringt gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") Recruiting- und Medienleistungen. Hierzu gehören insbesondere der Verkauf und die Schaltung von Stellenanzeigen, die Verwaltung laufender Recruiting-Kampagnen, der Verkauf wiederkehrender Medienprodukte und Abonnements, die Betreuung von Social-Media Kampagnen als Managed Service (nachfolgend jeweils „Agentur-Leistungen") sowie optional die Bereitstellung des Kini-Shops und von ATS-Integrationen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln das Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden für die in Ziffer 1.1 genannten Agentur-Leistungen.

1.3 Diese AGB gelten eigenständig und ergänzend neben den „Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Kini Connect und Kini Shop" (nachfolgend „Kini-Connect-/Shop-AGB"). Für die Bereitstellung des Kini-Shops und der Kini-API gelten vorrangig die Kini-Connect-/Shop-AGB. Soweit im Einzelfall sowohl Leistungen nach diesen AGB als auch nach den Kini-Connect-/Shop-AGB erbracht werden, gehen diese AGB für die Agentur-Leistungen vor; im Übrigen bleiben die Kini-Connect-/Shop-AGB unberührt.

1.4 Der konkrete, mit dem Kunden vereinbarte Leistungsumfang, die Produkte, Preise, Budgets, Laufzeiten, Kündigungsfristen und der Zeitpunkt des Leistungsbeginns ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Buchung (nachfolgend „Angebot"). Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine ausdrücklich bestimmte Annahmefrist enthalten.

2. Vertragsschluss; Beauftragung von Agentur-Leistungen

2.1 Nach Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Agentur-Leistungen durch den Anbieter gemäß des jeweiligen Angebots („Rahmenvertrag“) hat der Kunde die Möglichkeit, die jeweils vereinbarten Agentur-Leistungen (z.B. Einzelbuchungen / Einzelschaltungen) über den Kini-Shop, per E-Mail an den Anbieter oder auch telefonisch zu beauftragen (jeweils „Einzelbuchung“).

2.2 Im Falle der telefonischen Beauftragung einer Einzelbuchung bestätigt der Anbieter die jeweilige telefonische Beauftragung anschließend per E-Mail und fasst die vereinbarten Buchungsdaten, z. B. zu Produkt, Preis, Budget, Laufzeit sowie gewünschtem Leistungsbeginn zusammen. Widerspricht der Kunde den dokumentierten Buchungsdaten nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen nach Zugang der E-Mail des Anbieters in Textform, gelten sie als bestätigt. Der Anbieter weist den Kunden in der Bestätigung gesondert auf die Frist und die Rechtsfolge des Schweigens hin.

2.3 Beauftragungen und Änderungen von Einzelbuchungen dürfen, soweit nicht im Rahmenvertrag abweichend vereinbart, durch benannte Ansprechpersonen des Kunden sowie dessen Mitarbeitende, die erkennbar mit Recruiting, Personalmarketing, HR, Einkauf oder der Beschaffung der jeweiligen Leistung betraut sind, erfolgen. Der Kunde teilt dem Anbieter jegliche Änderungen der benannten Ansprechpersonen unverzüglich in Textform mit.

2.4 Der Anbieter ist berechtigt, telefonische oder per E-Mail beauftragte Einzelbuchungen nicht anzunehmen und die Durchführung vom Abschluss eines neuen Rahmenvertrags oder einer ausdrücklichen Erweiterung des vereinbarten Budgetrahmens abhängig zu machen. In diesem Fall übermittelt der Anbieter dem Kunden ein gesondertes Angebot.

2.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Bestätigung und Durchführung von Einzelbuchungen von einer Abschlagszahlung und gegebenenfalls dem Ausgleich noch offenstehender, fälliger Rechnungen aus anderen Beauftragungen abhängig zu machen, soweit dem Kunden in Bezug auf die entsprechenden Forderungen kein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

3. Verhältnis zu Drittanbietern; Einsatz Dritter

3.1 Der Anbieter erbringt Medien- und Anzeigenleistungen teilweise als Reseller. Der Anbieter kauft hierbei das jeweilige Produkt bei einem Drittanbieter (z. B. Stepstone, Indeed, LinkedIn, Kununu, nachfolgend „Medienanbieter") ein und stellt es dem Kunden gemäß den Bedingungen des jeweiligen Medienanbieters zur Verfügung.

3.2 Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Beauftragung beim Medienanbieter, nicht jedoch die Annahme, Veröffentlichung oder einen bestimmten Erfolg der Schaltung durch den Medienanbieter. Die Leistungs-, Veröffentlichungs- und Richtlinienanforderungen der Medienanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

3.3 Der Anbieter ist berechtigt, gegenüber dem Kunden gelieferte Inhalte technisch oder redaktionell an die Vorgaben des jeweiligen Medienanbieters anzupassen, soweit dies für die Veröffentlichung erforderlich ist. Inhaltliche Änderungen nimmt der Anbieter nur nach vorheriger Abstimmung mit und Freigabe durch den Kunden vor.

3.4 Der Anbieter ist ferner berechtigt, sich zur Vertragserfüllung sonstiger Dritter (z.B. Recruiter; Texter) zu bedienen und diesen im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang die hierzu notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen.

4. Produkt- und Vertragsmodelle

Grundsätzlich werden die folgenden Produkt- und Vertragsmodelle unterschieden, die – je nach Maßgabe des jeweiligen Angebots – einzeln oder auch kombiniert vereinbart werden können. Der konkrete Leistungsumfang, die Preise, Budgets, Laufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungsregelungen ergeben sich aus dem Angebot. Bei Widersprüchen gehen die Angaben des Angebots den nachfolgenden Regelungen vor.

4.1 Einzelbuchung / Einzelschaltung

Der Anbieter schuldet die Buchung des vereinbarten Medienprodukts (z. B. einer einzelnen Stellenanzeige bei einem Medienanbieter oder ein sonstiges Medienprodukt) mit fester Laufzeit. Der Kunde schuldet die im Angebot angegebene Vergütung.

Die Abrechnung erfolgt nach Beauftragung bzw. Schaltung der jeweiligen Stellenanzeige durch den Anbieter. Die Leistung endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten, produktbezogenen Laufzeit gemäß der Produktpolitik des jeweiligen Medienanbieters (typischerweise etwa 30 Tage), ohne dass es der Kündigung bedarf.

4.2 Recruiting-Kampagnen

Der Anbieter schuldet die fortlaufende Verwaltung einer Kampagne auf Grundlage eines vom Kunden festgelegten monatlichen Budgets. Soweit nicht abweichend vereinbart schuldet der Kunde die Vergütung für das tatsächlich eingesetzte Medienbudget, zzgl. der im Angebot vereinbarten Service- oder Managementgebühr des Anbieters.

Der Anbieter passt die Kampagne auf Weisung des Kunden an (insb. Hinzufügen/Entfernen von Stellen, Erhöhung/Reduzierung von Budgets).

Soweit nicht abweichend vereinbart, legt der Anbieter innerhalb des Budgets nach eigenem, freiem Ermessen fest, bei welchen Medienanbietern die Stellenanzeigen platziert werden. Der Anbieter wird die Belange des Kunden dabei angemessen berücksichtigen.

Die Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig, in der Regel monatlich.

Soweit nicht abweichend vereinbart, läuft die Recruiting-Kampagne auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Bereits beauftragte Stellenanzeigen und laufende Abonnements bleiben von der Kündigung unberührt. In Bezug auf laufende Abonnements finden die Regelungen in Ziffer 4.3 dieser AGB Anwendung.

4.3 Wiederkehrendes Abonnement

Der Anbieter schuldet die Buchung eines laufenden Produkts eines Medienanbieters (z. B. Unternehmensprofile) über die jeweils vereinbarte Laufzeit (monatlich/jährlich). Der Kunde zahlt an den Anbieter die im Angebot vereinbarte Vergütung, ggf. zzgl. der jeweils im Angebot vereinbarten Servicegebühr.

Laufzeit und Verlängerungszeitraum des Abonnements richten sich nach der Produktpolitik des jeweiligen Medienanbieters und sind im Angebot ausgewiesen. Das Abonnement verlängert sich automatisch um den dort genannten Verlängerungszeitraum, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird.

Der Kunde kann das Abonnement zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist zugehen, die der Anbieter gegenüber dem Medienanbieter einzuhalten hat („Vorlauffrist"). Geht die Kündigung nach Ablauf der Vorlauffrist zu, wirkt sie zum Ende des dann laufenden Verlängerungszeitraums des Abonnements.

4.4 Managed Service

Der Anbieter schuldet die laufende operative Betreuung von Medien- und Recruiting-Leistungen (z. B. Betreuung und Optimierung von Social-Media- und Recruiting-Kampagnen) gemäß den Vereinbarungen im Angebot.

Der Kunde schuldet die Zahlung der im Angebot vereinbarten monatlichen Pauschale, ggf. zzgl. der Kosten der Medienanbieter für vom Anbieter geschaltete Stellenanzeigen und sonstiger Fremdkosten. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Soweit nicht abweichend vereinbart, läuft der Vertrag zur Erbringung der Managed Services auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden.

5. Inhalte; Rechte Dritter; Freistellung

5.1 Der Kunde ist selbst für die Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen und Richtlinien und die ordnungsgemäße Verarbeitung von Daten verantwortlich. Insbesondere hat der Kunde bei der Durchführung des Recruitingverfahrens sicherzustellen, dass er die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet. Für die im Rahmen des Recruitingverfahrens verarbeiteten personenbezogenen Daten bleibt der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

5.2 Der Kunde stellt sicher, über die erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Marken und sonstigen Materialien zu verfügen, die er dem Anbieter zum Zwecke der Erbringung der Agentur-Leistungen bereitstellt. Der Kunde räumt dem Anbieter zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Agentur-Leistungen die jeweils erforderlichen Nutzungsrechte zur Veröffentlichung der Stellenanzeigen und zur Bearbeitung gemäß den jeweiligen Vorgaben des Medienanbieters ein.

5.3 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vom Kunden gelieferten Inhalte oder einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern frei.

6. Ablehnung von Stellenanzeigen; Nichtveröffentlichung; Stornierung; Änderung

6.1 Lehnt ein Medienanbieter Inhalte ab (wegen unzulässiger/fehlerhafter Inhalte, technischer Anforderungen oder seiner Branchen-/Veröffentlichungsrichtlinien) oder ändert/stellt er ein Produkt kurzfristig ein, so bietet der Anbieter nach Möglichkeit eine Anpassung oder alternative Platzierung an.

6.2 Eine, ggf. anteilige, Erstattung der vereinbarten Vergütung erfolgt nur, soweit dem Anbieter selbst keine Kosten entstanden sind oder soweit der Anbieter eine Erstattung vom jeweiligen Medienanbieter erhält. Bereits verbindlich angefallene Drittanbieter- und Medienkosten trägt der Kunde. Dies gilt auch bei einer Nichtveröffentlichung bereits gebuchter Stellenanzeigen sowie deren nachträglicher Entfernung oder Stornierung durch den Kunden.

6.3 Änderungswünsche des Kunden, die keine wesentlichen Mehrkosten oder wesentliche Aufwände verursachen, setzt der Anbieter innerhalb seiner regelmäßigen Geschäftszeiten um. Äußert der Kunde Änderungswünsche, die wesentliche Mehrkosten oder wesentliche Aufwände verursachen, teilt der Anbieter dem Kunden die zu erwartenden Mehrkosten in Textform mit und setzt die Änderung erst nach dessen Freigabe in Textform um. Bis zur Freigabe bleibt die bisherige Leistung unverändert. Wesentliche Mehrkosten liegen insbesondere vor, wenn der Medienanbieter für die Umsetzung zusätzliche Kosten verlangt.

7. Vergütung; Fremdkosten

7.1 Der Kunde zahlt an den Anbieter die im Angebot vereinbarte Vergütung, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.

7.2 Soweit nicht im Angebot abweichend vereinbart, sind Grund- und Servicegebühren im Voraus zu entrichten, bei zeitanteiliger Nutzung entsprechend anteilig (z.B. monatlich). Verbrauchsabhängige Vergütungen (z.B. aus einem vereinbarten Medienbudget, Einzelbuchungen) werden nachträglich, im Regelfall zum Monatsende, abgerechnet.

7.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und auf das im Angebot angegebene Konto des Anbieters zu zahlen.

7.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Vorauszahlung des Kunden zu verlangen. In diesem Fall wird der Anbieter die vereinbarten Agentur-Leistungen nicht erbringen, bevor die Vorauszahlung vollständig auf dem Konto des Anbieters eingegangen ist.

7.5 Zahlt der Kunde auf eine vom Anbieter gestellte, fällige Rechnung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist der Anbieter berechtigt, zusätzlich zu allen anderen Rechten, die Agentur-Leistungen umgehend und ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen und erst fortzusetzen, wenn die offenen und fälligen Rechnungen ausgeglichen sind. Zahlt der Kunde trotz einer Mahnung des Anbieters offene und fällige Beträge nicht, ist der Anbieter zudem berechtigt, von laufenden Kampagnen und sonstigen Aufträgen mit dem Kunden zurückzutreten und – vorbehaltlich anderer Rechte – die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

7.6 Soweit zwischen dem Anbieter und dem Kunden ein Pauschal- oder Festpreis vereinbart ist, ist der Anbieter nicht verpflichtet, seine mit den Medienanbietern vereinbarten Einkaufskonditionen gegenüber dem Kunden offenzulegen. Dies gilt insbesondere für etwaige Rabatte, Nachlässe, Boni, Rückvergütungen sowie Agentur- oder Volumenvergütungen, die dem Anbieter von einem Medienanbieter gewährt werden (nachfolgend „Einkaufsvorteile"). Solche Einkaufsvorteile stehen allein dem Anbieter zu; ein Anspruch des Kunden auf Auskunft über oder Herausgabe von Einkaufsvorteilen besteht nicht.

7.7 Weist das Angebot ein verbindliches Medienbudget für einen Medienanbieter aus („Mindestbudget"), schuldet der Kunde dieses in voller Höhe, unabhängig vom tatsächlichen Abruf der vereinbarten Agentur-Leistungen. Abgerufenes Volumen wird angerechnet; nicht abgerufenes Volumen des Mindestbudgets verfällt mit Ende der jeweiligen Laufzeit ohne Erstattung, Gutschrift oder Übertrag und ist vom Kunden auch dann an den Anbieter zu zahlen, wenn der Kunde es nicht abruft, es sei denn, der Kunde hat die Unterschreitung des Mindestbudgets nicht zu vertreten (z.B. im Falle verbindlich beauftragter, aber nicht ausgeführter Einzelbuchungen durch den Anbieter).

7.8 Der Anbieter behält sich vor, während der Vertragslaufzeit Preisanpassungen vorzunehmen. Diese erfolgen nach billigem Ermessen und sind beschränkt auf die Anpassung an die Entwicklung von Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, z.B. die Kosten für die Schaltung von Stellenanzeigen bei Medienanbietern. Insbesondere wird der Anbieter keine Preisanpassungen vornehmen, die das Äquivalenzinteresse zwischen Leistung und Gegenleistung zu seinen Gunsten verändern. Preiserhöhungen der Servicegebühren und Pauschalen sind auf maximal fünf (5) Prozent pro Jahr begrenzt; hiervon ausgenommen ist die Weiterberechnung geänderter Kosten der Medienanbieter. Übersteigt eine Preisanpassung fünf (5) Prozent gegenüber dem Vorjahr, kann der Kunde den betroffenen Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich kündigen. Preisanpassungen werden dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

8. Gewährleistung; Änderung von Agentur-Leistungen

8.1 Soweit nicht ausdrücklich zwischen den Parteien abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter lediglich die Durchführung der jeweiligen Agentur-Leistungen, sichert jedoch keinen bestimmten nachgelagerten Erfolg der Agentur-Leistungen (insbesondere die Bewerbung durch geeignete Kandidaten oder eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen) zu. Der Anbieter wird die Agentur-Leistungen mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Recruitingwesens durchführen.

8.2 Bei erfolgsbezogenen Einzelleistungen (insbesondere Einzelbuchung/Einzelschaltung sowie Buchungen von wiederkehrenden Abonnements) schuldet der Anbieter die mangelfreie Beauftragung der Schaltung bzw. der Bereitstellung des jeweiligen Medienprodukts. Bei laufenden Recruiting-Kampagnen und Managed Services schuldet der Anbieter die sorgfältige Durchführung der jeweiligen Tätigkeit ohne Erfolgsgewähr.

8.3 Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn er feststellt, dass die Agentur-Leistungen Mängel aufweisen (z.B. unvollständige oder inhaltlich fehlerhafte Stellenanzeigen geschaltet wurden). In diesem Fall wird der Anbieter den Mangel innerhalb angemessener Frist beheben. Hat der Anbieter den Mangel nicht zu vertreten, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten entsprechend der Regelung in Ziffer 6.3 dieser AGB.

9. Haftung

9.1 Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherten Eigenschaften, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter unbenommen des vorstehenden Absatzes begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Zugesicherte Eigenschaften bzw. Garantien sind nur diejenigen, die als solche ausdrücklich durch den Anbieter bezeichnet sind. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch den Anbieter. Gelingt die Nacherfüllung nicht oder nur teilweise, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.

9.4 Der Anbieter haftet, unbeschadet der in den Ziffer 9.1 bis 9.3 genannten Fälle, nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von durch ihn zu vertretenden Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen stehen, und die aus dem Risikobereich des Kunden stammen.

9.5 Soweit die Haftung des Anbieters gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen des Anbieters.

10. Datenschutz

10.1 Der Anbieter stellt sicher, dass alle mit der Leistungserbringung betrauten Personen die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beachten.

10.2 Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Erbringung der Agentur-Leistungen personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag, werden der Anbieter und der Kunde einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO schließen.

10.3 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, insbesondere von Bewerbern, so steht er dafür ein, dass dies entsprechend den datenschutzrechtlichen Bedingungen geschieht und stellt den Anbieter im Fall eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei. Beschwerden sowie Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Sperrungsansprüche wird der Anbieter an den Kunden weiterleiten. Stellt der Kunde fest, dass bei ihm gespeicherte personenbezogene Daten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, und drohen schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, hat er dies nach Kenntniserlangung umgehend bzw. unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Anbieter sowie den Betroffenen mitzuteilen (vgl. Art. 33 DSGVO).

11. Höhere Gewalt

Wird der Anbieter an der Erfüllung der Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die der Anbieter trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe und/oder Energieversorgungsschwierigkeiten oder kurzfristige, unvorhergesehene Einstellungen des Angebots eines Medienanbieters, sei es, dass diese Umstände im Bereich des Anbieters, sei es, dass sie im Bereich Dritter, insbesondere der Medienanbieter eintreten, verlängert sich, wenn die Leistung nicht unmöglich wird, die Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird der Anbieter von der eigenen Leistungsverpflichtung befreit. Der Kunde muss hierfür keine Gegenleistungen erbringen.

12. Verjährung

12.1 Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren Ansprüche beruhend auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Anbieters oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.2 Für alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Anbieter beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

13. Laufzeit; Kündigung

13.1 Der Rahmenvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Laufende Einzelbuchungen bleiben von der Kündigung des Rahmenvertrages unberührt. Die ordentliche Kündigung der einzelnen Agentur-Leistungen richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Produkt- und Vertragsmodells (Ziffer 4). Sofern einzelne Agentur-Leistungen zum Zeitpunkt der Kündigung des Rahmenvertrages noch nicht beendet sind, gelten für die laufenden Agentur-Leistungen (z.B. Abonnements) bis zu ihrer Beendigung die Bestimmungen des Rahmenvertrages einschließlich dieser AGB fort.

13.2 Der Anbieter und der Kunde können den Rahmenvertrag sowie Einzelbuchungen darüber hinaus jeweils aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:

· der Kunde mehrfach oder schwerwiegend gegen die Bestimmungen dieser AGB verstößt,

· der Kunde sich mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug befindet

· das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder ein entsprechender Eröffnungsantrag mangels Masse abgelehnt wird.

13.3 Eine außerordentliche Kündigung wegen einer groben Pflichtverletzung – mit Ausnahme der Kündigung wegen Zahlungsverzugs – ist nur nach vorhergehender schriftlicher Abmahnung, unter Beachtung einer angemessenen Frist, möglich.

13.4 Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die bei der Ausführung der Agentur-Leistungen angefallenen Kosten einschließlich der Kosten für die Ausführung der Agentur-Leistungen zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen bedürfen der Textform.

14.2 Diese AGB gelten für die Agentur-Leistungen; die Kini-Connect-/Shop-AGB bleiben nach Maßgabe von Ziffer 1.3 unberührt. Weitere Änderungen dieser AGB wird der Anbieter dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

14.3 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB oder ihrer Anlagen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Der Anbieter und der Kunde sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Inhalts dieser AGB oder ihrer Anlagen herbeigefügt wird.

14.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ergeben, ist Frankfurt am Main in der Bundesrepublik Deutschland.